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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GROSSDENKEN UG

1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der GROSSDENKEN UG, Schorndorfer Strasse 33, 70736 Fellbach (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungs- sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Social Media, Online Marketing sowie Performance Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt).

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GROSSDENKEN UG.

1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

2 Leistungen:

2.1. Der ANBIETER hat sich auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) durch Online-Marketing und Performance-Marketing spezialisiert.

2.2. Der genaue Leistungsumfang wird individuell zwischen ANBIETER und KUNDE abgesprochen. Wenn der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen in seinem Namen beauftragt, erteilt er dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

2.3. Der KUNDE legt das Budget für Werbekosten fest, die zusätzlich zur Vergütung anfallen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten direkt zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt alle anfallenden Werbekosten.

2.4. Die PARTEIEN sind sich einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet, wie zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Leads oder Mitarbeitern.

2.5. Plattformen wie Facebook, LinkedIn, Instagram oder ähnliche können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS ohne Nennung von Gründen aussetzen. Auch können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN vorübergehend oder dauerhaft sperren. Der ANBIETER hat darauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt davon unberührt.

2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen.

2.7. In Bezug auf die Inhalte eines Dienstleistungsvertrags mit dem ANBIETER hat dieser ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

3 Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der angebotenen Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Vertrags dar. Vielmehr ist der Kunde lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich abgeschlossen werden.

3.3. Im Falle eines fernmündlich abgeschlossenen Vertrags willigt der Kunde ein, dass der Anbieter das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich dazu, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen des Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4 Vergütung

4.1. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters. Ist keine individuelle Vergütung vereinbart, gilt die Vergütung gemäß der aktuellen Preisliste. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung wird die erste Rate unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Die weiteren Raten sind jeweils monatlich im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

4.2. Falls eine Einrichtungsgebühr vereinbart wurde, wird diese – sofern nicht anders geregelt – nur einmalig fällig. Im Falle einer Vertragsverlängerung entfällt eine erneute Einrichtungsgebühr.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen, auch wenn er den Anbieter anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, es sei denn, die Gründe für die Unterbrechung beruhen auf einem Verschulden des Anbieters.

4.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.

4.5. Wenn der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung unterlässt und dadurch die Leistungserbringung durch den Anbieter verhindert wird, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich unberührt.

4.6. Für die Koordination und Abwicklung der Werbekostenbudgets kann der Anbieter eine Handling Fee in Höhe von 10% des monatlichen Werbekostenbudgets (gemäß Ziffer 2.3) zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

4.7. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen

5 Verzug

5.1. Der ANBIETER beginnt erst mit der Leistungserbringung, wenn der KUNDE die vereinbarte Vergütung vollständig beglichen hat und alle notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN erbracht wurden. Eine Frist zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnt dementsprechend erst zu laufen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.

5.2. Falls der KUNDE mit seinen Zahlungen im Verzug ist, hat der ANBIETER das Recht, weitere Leistungen zu verweigern, bis die fälligen Zahlungen ausgeglichen wurden.

5.3. Unter bestimmten Umständen ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag gemäß § 626 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten im Verzug ist. In diesem Fall kann der ANBIETER die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig gewesen wäre, als Schadensersatz geltend machen. Allerdings muss er sich diejenigen Aufwendungen anrechnen lassen, die er dadurch erspart oder anderweitig erworben hat.

6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchfьhrung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsдtzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt ьber alle erforderlichen Informationen verfьgt, die zum Erreichen eines bestmцglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgrьnde aus der Sphдre des KUNDEN, bleibt der Vergьtungsanspruch des ANBIETERS unberьhrt.

6.3. Der KUNDE ist fьr sдmtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewдhrleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoЯen. Der ANBIETER ist nicht zur Prьfung der Inhalte verpflichtet. 

6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchfьhrung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenьber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzufьhren.

6.5. Der KUNDE ist selbststдndig dafьr verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollstдndig nutzen zu kцnnen. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlцsung bestmцglich mitzuwirken.

7 Vertragslaufzeit

7.1. Gemäß individualvertraglicher Vereinbarung wird der Vertrag für eine fest vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) abgeschlossen, für die eine vorzeitige ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.

7.2. Sofern nicht explizit anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Start der Werbekampagnen. Eine eventuell vereinbarte Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

7.3. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder einer jeweiligen Vertragsverlängerung schriftlich (per E-Mail ausreichend) von einer Partei gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die vereinbarte Erstlaufzeit.

7.4. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorherigen Regelungen unberührt.

8 Zahlungsbedingungen

8.1. Die Zahlung kann per Go Cardless, Lastschrifteinzug, Vorkasse oder Rechnung erfolgen.

8.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss und spätestens innerhalb von 7 Tagen eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die von der Bank oder Kreditkartenfirma erhoben werden.

9 Haftung und Schadensersatz

9.1. Der ANBIETER haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß den folgenden Regelungen, unabhängig vom Rechtsgrund.

9.2. Der ANBIETER haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Der ANBIETER haftet auch für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.3. Der ANBIETER haftet nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn, einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10 Datenschutz und Geheimhaltung

10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11 Abnahme

11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten die nachfolgenden Regelungen.

11.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen.

11.3. Die (Teil-)Leistungen des ANBIETERS, die seitens des Kunden abzunehmen sind, gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde auf Aufforderung des ANBIETERS zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich Stellung bezieht.

12 Urheberrecht

12.1. Alle im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind durch das Urheberrecht geschützt.

12.2. Der KUNDE gewährt dem ANBIETER ein weltweites, exklusives Nutzungsrecht an allen Inhalten und Werbekampagnen, ohne zeitliche oder sachliche Einschränkungen. Dies schließt auch zukünftige Nutzungsarten ein, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren.

12.3. Der KUNDE gewährt dem ANBIETER auch das Recht, sämtliche geschäftlichen Kennzeichen des KUNDEN, wie Marken, Logos oder Namen, uneingeschränkt im Rahmen der zu erbringenden Leistungen zu nutzen. Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

12.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von unzulässigen Begriffen, Seiten oder Inhalten, die mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

12.5. Der KUNDE erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten, einschließlich Creatives, Texten, Bild- und Videomaterialien. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und Verstöße werden verfolgt und können zu Schadensersatzansprüchen führen.

12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen, einschließlich der Abbildung von Werbeanzeigen, Kampagnenstrukturen und Kampagnenstrategien.

13 Rücktrittsrecht

Da der ANBIETER ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge abschließt, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

14 Erwähnung als Referenz

Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN in allen Medien als Referenz zu nennen, einschließlich der Verwendung geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Die Erwähnung durch den ANBIETER ist jedoch nicht verpflichtend.

15 Allgemeine Bestimmungen

15.1. Stuttgart ist der Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

15.2. Für alle Streitigkeiten, unabhängig vom rechtlichen Grund, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, werden ausgeschlossen.

15.3. Zusätzliche oder alternative Bestimmungen, die schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden, gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung.

15.4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Klauseln werden durch dasjenige ersetzt, was dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

15.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderungen sind für den Kunden unzumutbar. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Wenn der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung widerspricht, gelten sie als akzeptiert.

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